In Teil 1 und Teil 2 habe ich beschrieben, wie man für wissenschaftliche Publikationen etwas Geld von der VGWort bekommen kann. Beim Print-Produkt, besonders der Einzelmonographie lohnte sich der Aufwand, beim Online-Text ist der Aufwand so hoch, dass es sich für die meisten Wissenschaftsblogger kaum lohnt. Im dritten Teil möchte ich beschreiben, wie man Online-Texte nach erfolgreicher Zählung nun melden kann und damit zeigen, welch hohen Aufwand Wissenschaftsblogger für die wenigen Online-Tantiemen betreiben müssten.

Online-Texte zur regulären Ausschüttung melden

Wenn man nun tatsächlich einmal die Bedingungen alle erfüllt haben sollte, kann man seinen Online-Text zur regulären Ausschüttung melden. Pro Text bekam man 2014 genau 10€, 2015 sogar 12€. Um eine Auszahlung zu bekommen, muss man aber jeden Text einzeln bei der VGWort melden.

Zählmarken suchen

Auf meinem Rechner hätte ich während des Jahres immer eine Tabelle mit den Zählmarken, den privaten Identifikationscodes und den dazugehörigen Links zu den Texten angelegt, damit ich die Codes den Texten wieder zuordnen kann. Wenn ich meine Texte melden möchte, logge ich mich also in METIS ein und starte mit folgenden Optionen die „Suche in eigenen Zählmarken“:
https://tom.vgwort.de/portal/metis/secure/researchPixelOverview!input

VGWort: Suche in eigenen Zählmarken
VGWort: Suche in eigenen Zählmarken

In meinem Fall konnte ich für 2013 drei Texte melden und für 2014 sogar sechs Texte, wobei die Tantiemen nur dann ausgezahlt werden können, wenn die Texte mehr als 10.000 Zeichen haben, da sie ja nur anteilig den Mindestzugriff erreicht haben. Danach vergleiche ich die Codes mit meiner Tabelle, um herauszufinden, welche Texte nun im einzelnen gemeint sind und ob sie die erforderliche Zeichenanzahl haben.

Meldung erstellen

https://tom.vgwort.de/portal/metis/secure/lookupPixelForNewMessage

Mit dem privaten Identifikationscode kann ich nun eine Meldung erstellen. Um die Meldung zur Überprüfung abzuschicken, müssen noch zahlreiche Felder im Meldungsformular ausgefüllt werden:

  • Art der Beteiligung: Allein-Autor/in, Mit-Autor/in, Übersetzer/in, Mit-Übersetzer/in
  • Kurzbeschreibung / Überschrift
  • Textkategorie: Handelt es sich um Lyrik oder um einen andere Form von Text?
  • Text: Hier muss der komplette Text reinkopiert werden. Er darf auch als epub- oder PDF-Datei angehangen werden.
  • Webbereich/e: Im Regelfall gibt man dort den Link zum Text ein.
  • Kommentar: Hier können noch Informationen ergänzt werden, z.B. der Hinweis auf das Impressum mit einem deutschen Wohnort.

Nach lustigem Copy-Paste aus Excel und WordPress kann ich nun nach wenigen Minuten die Meldung abschicken. Doch leider bekomme ich für meinen Text, wie erwartet, eine Fehlermeldung: „Der gemeldete Text hat nicht die erforderliche Länge (min. 10.000 Zeichen) um bei anteiligem Mindestzugriff gemeldet werden zu können.“ Hätte ich besser noch was länger geschrieben, denke ich mir. So gehe ich jetzt also noch die sechs anderen Texte durch und überprüfe vorher, ob einer der Texte besonders lang war. Leider hat es dieses Jahr keiner meiner Texte geschafft.

Texte online melden
Texte online melden

Es lohnt sich für die meisten nicht.

Zu Gute halten muss man natürlich, dass es überhaupt ein Vergütugsverfahren für Texte im Internet gibt, denn „dort kann ja jeder publizieren“. Auch kann man seine Text jedes Jahr melden. Doch das VGWort-Verfahren ist enorm aufwändig.

Die VGWort ist nur für große Internetseiten und über längere Zeiträume häufig abgerufene Texte interessant. Aufwand und Gegenwert der Zählung stehen in keinem guten Verhätlnis. Die meisten Blogger und erst recht Wissenschaftsblogger mit Nischenthemen werden die notwendigen Zahlen in den seltensten Fällen erreichen und sollten den hohen Aufwand daher sinnvollerweise vermeiden.

Falls ein Blogger trotzdem sein Glück versuchen möchte, sollte darauf geachtet werden, dass die Zahlpixel datenschutzkonform also mit einer Erklärung in den Blog integriert werden. Zumindest gibt mittlerweile ein Urteil dazu: bisher ist der Stand wohl, dass die Zählpixel an sich datenschutzkonform sind, wenn sie richtig eingebunden werden. Vorläufig reicht es einen Hinweis auf die VGWort-Zählung in die Datenschutzerklärung des eigenen Blogs einzubauen (im verlinkten PDF gibt es einen Vorlage für den Text).

Die Krone wird dem Ganzen aber durch die Definition von „deutschen Internetseiten“ aufgesetzt. Für die VGWort sind nur Internetdomains mit der Endung „.de“ automatisch als deutsche Internetseiten anerkannt. Blogger aus Deutschland, die bei Diensten mit länderunspezifischen Domains bloggen, dürfen auch an der Ausschüttung teilnehmen, das gilt z. B. für WordPress.COM, twoday.NET oder Hypotheses.ORG. Definitiv ausgeschlossen sind fremde Länderdomains, wie z.B. .fr, .at, oder .co.uk. Blogger bei Hypotheses.org müssten also zusätzlich durch das Impressum nachweisen, dass es sich um einen Wohnsitz in Deutschland handelt. Dazu muss man gegebenenfalls noch mal im Kommentarfeld der Meldung einen Link zum Impressum an die VGWort schicken, damit der Blog bei der Meldung nicht abgelehnt wird. Das alles habe ich aber auch erst auf persönliche Nachfrage bei der VGWort erfahren.

Finanzielles Ergebnis

Für die Monographie hat sich der Aufwand definitiv gelohnt. 2013 habe ich einmalig 800€ für die Magisterarbeit bekommen, die mich im Druck 240€ gekostet hat und wofür ich nur eine einzige Meldung abgeben musste. Auch einzelne Artikel in Sammelbänden sind noch immer lohnenswert. Bei beidem steht der Zeitaufwand in einem gutem Verhältnis zum Ergebnis.

Bei der Meldung von Online-Artikeln sieht das Verhältnis richtig schlecht aus. Man muss sich bei der VGWort anmelden, über jeden Artikel Buch führen und, wenn der Text lang genug ist, einen Code hinzufügen, am Ende des Jahres die erfolgreichen Artikel einzeln recht aufwändig melden und bekommt dann ca. 10€ pro Artikel, der die Mindestabrufzahlen erreicht hat. Drei Artikel haben es bei mir 2014 über die Grenze von 1500 Abrufen aus Deutschland bei einer Länge von über 1800 Zeichen geschafft.

Damit habe ich dann 30€ verdient, die ich als Einkommen natürlich noch versteuern muss. Selbst wenn diese Artikel jedes Jahr 10€ bringen würden, müssen diese ja auch jedes Jahr von neuem bei der VGWort per Formular gemeldet werden, was sich vermutlich erst bei einigen dutzend Artikeln lukrativ wird.

Online-Texte, Bücher, Blogs,… die Mediengrenzen verschwimmen durch die Digitalisierung. Wer von der VGWort proftieren möchte, sollte also vielleicht kreativ werden. Es scheint mir sinnvoller einmal im Jahr alle Blogartikel als Buch herauszugeben, bzw. in einem Sammelband in einer Zeitschrift auszudrucken. Dazu gibt es Plugins, wie z.B. Anthologize oder PressBooks. Falls sich da was ergibt, könnte es auch einen Teil 4 der VGWort-Reihe geben. Falls ihr das mal ausprobiert habt, bessere Erfahrungen gemacht habt oder Möglichkeiten kennt, die Meldung bei der VGWort zu automatisieren: ich bin gespannt auf Eure Kommentare.

Veröffentlicht von Sascha Foerster

Sascha Foerster ist Geschäftsführer der Bonn.digital GbR, Social-Media-Berater, Community Manager, Moderator für Barcamps und Speaker bei Digital-Events.

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